Bartoschek GmbH
Prosperstr. 26
45768 Marl

Telefon: (0 23 65) 6 80 90
Fax:
E-Mail: info@bartoschek-gmbh.de





Telefonisch

Montag bis Donnerstag
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Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

Ausstellung / Verkauf

Montag bis Freitag
10:00 - 13:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines


1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Bartoschek GmbH, nachfolgend uns (Auftragnehmer) genannt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt diese mit Erteilung des Auftrages an. Die Annahme des Auftrages durch uns erfolgt nur zu den nachstehenden Bedingungen.
1.2 Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.
1.3 Angebote sind für den Auftragnehmer nur 24 Werktage verbindlich.

2. Angebote und Entwurfsunterlagen


2.1 Alle von uns abgegebenen Angebote sind unverbindlich, bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Gültigkeit ist zeitlich begrenzt, diese wird im Angebot angegeben. Mit dem Angebot abgegebene Unterlagen, wie Zeichnungen, Pläne, Farb-, Maß- und Gewichtsangaben, sind nur annähernd angegeben.
2.2 Ändert der Auftraggeber nach Auftragserteilung Maße, Farben oder den Montageablauf, wird dieses gesondert berechnet.
2.3 Angebote, Kostenvoranschläge, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder sonstige Unterlagen von uns dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
2.4 Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und uns rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dafür notwendige Unterlagen werden dem Auftraggeber von uns zur Verfügung gestellt.

3. Preise


3.1 Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Montage und anschließender Inbetriebnahme.
3.2 Soweit eine Preisvereinbarung nicht getroffen wurde, sind die am Tage der Ausführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise des Auftragnehmers maßgebend.
3.3 Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.
3.4 Im übrigen ist der Auftragnehmer an Angebotspreise, die nicht Festpreis sind, nur für einen Zeitraum von 4 Monaten nach Vertragsabschluss gebunden.
3.5 Verzögert sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, die Preise für Lohn-, Material- und sonstige entstandene Kosten nach 3.2 zu erhöhen. Die Regelung der Ziff. 3.4 bleibt hiervon unberührt.
3.6 Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers durchgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen.
3.7 Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
3.8 Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Lieferzeit und Montage


4.1 Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gem. 2., 2.4 erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine evtl. vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.
4.2 Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf Verlangen des Auftragnehmers, so kann dieser bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz verlangen oder dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werde. Für den Fall der Kündigung steht dem Auftragnehmer neben seinem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch der Mehrwertaufwendungen zu, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen musste.
4.3 Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer ein verschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen. Leitungen- und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut des Auftraggebers über.

5. Schadensersatz


5.1 Tritt der Auftraggeber, aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, vom Auftrag zurück, so snd wir berechtigt Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadenersatz beträgt pauschal 20% vom Auftragswert, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden gar nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Ebenso können wir bei Nachweis auch einen höheren Schaden geltend machen.
5.2 Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, sowie Sonderanfertigungen bzw. Sonderbestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen


6.1 Soweit nicht abweichend von dieser Bedingung vereinbart, sind alle Leistungen und Teilleistungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung bar, ohne Abzug, frei Zahlstelle des Auftragnehmers zu zahlen. Aufrechnungen seitens des Auftraggebers sind nur dann möglich, sofern die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
6.2 Für Materialeinkauf kann von uns eine vorher vereinbarte Vorauszahlung verlangt werden.
6.3 Bei Arbeiten im Stundenlohn gilt die Abrechnung je angefangener Viertelstunde.
6.4 Die Fahrzeit ist gleich Arbeitszeit und wird sep., nach dem zurzeit gültigen Arbeitsstundenverrechnungssatz berechnet.
6.5 Die Fahrzeugkosten gelten für den jeweiligen Anfahrtsort und beinhalten nicht die Fahrzeit, sondern nur die Kosten für Fahrzeug, Betriebsmittel und sonstige mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten.
6.6 Tagelohnarbeiten sind sofort nach Rechnungsauslegung zahlbar.
6.7 Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche offenstehenden Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer befugt, nach Mahnung und Bestimmung einer Nachfrist von mind. 2 Wochen Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt


7.1 Sämtliche gelieferte Gegenstände, die nach §946f BGB nicht wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind im Falle eines Zahlungsverzuges berechtigt, diese auf Kosten des Auftraggebers wieder an uns zu nehmen bzw. zu demontieren.
7.2 Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder des Grundstückes des Auftraggebers geworden sind, verpflichtet sich dieser bei Zahlungsverzug uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenstand zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentum an dem neuen Gegenstand auf den Auftragnehmer.
7.3 Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Die Weiterveräußerung an Dritte ist nur gestattet, sofern diese zum gewöhnlichen Geschäftsbereich des Auftraggebers gehört. In diesem Fall tritt der Auftraggeber alle, bezüglich der Vorbehaltsware, zustehenden Forderungen und Ansprüche in Höhe des Rechnungsbetrages, der Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung, an uns ab.
7.4 Wir behalten uns vor, alle unsere Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere die Eigentumsrechte an den gelieferten Gegenständen und die Kaufpreisforderung an Dritte zu übertragen.

8. Haftung / Gewährleistung


8.1 Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Informationen über eventuelle zusätzliche Herstellergarantien sind der Produktinformation zu entnehmen.
8.2 Ansprüche des Auftraggebers aus unerlaubter Handlung sind auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt.
8.3 Werden für den Betrieb der erstellten Anlage aggressive Medien (Wasser, Luft, etc.) verwendet und dadurch Schäden verursacht, so haftet der Auftragnehmer nicht, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, in der Auftragserteilung schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen.
8.4 Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte wasserführende Anlagen vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Gefahr von Frosteinbrüchen entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. Gegebenenfalls hat er den Auftragnehmer zu beauftragen, die Anlage gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung zu entleeren. Für Schäden an der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen durch den Auftraggeber haben, haftet der Auftragnehmer nicht.

9. Gefahrenübergang


9.1 Wird die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten.
9.2 Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort


10. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, ist Recklinghausen. Dies gilt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, bzw. juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

11. Salvatorische Klausel


11. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung gewollt war.

Datenschutz Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten


Information bei Erhebung von Daten beim Betroffenen
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO


Die Bartoschek GmbH, Prosperstr. 26 in 45768 Marl, Geschäftsführer Andrea Kenneweg & Holger Jahnke, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und die gesetzliche (z.B. steuerrechtliche oder handelsrechtliche) Aufbewahrungspflicht nicht mehr besteht.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Sie können uns unter info@bartoschek-gmbh.de oder unter Bartoschek GmbH, Prosperstr. 26, 45768 Marl, erreichen.
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

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